Notizen IV Ines Kollar
Pflegezusatzversicherung
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Aktuell sind rund 2,6 Millionen Deutsche pflegebedürftig, mit steigender Tendenz. Obwohl die Leistungssätze Anfang 2015
leicht verbessert wurden, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung im Ernstfall nach wie vor nur eine Grundabsicherung dar.
Nicht jeder kann im gewohnten Umfeld zu Hause durch Angehörige versorgt werden und benötigt einen Platz im Pflegeheim. Die Kosten dafür übersteigen die vom Staat gezahlte Pflegerente um ein
Vielfaches. Kann die pflegebedürftige Person die zusätzlichen Kosten nicht selbst tragen, muss eventuell lieb gewonnenes Wohneigentum verkauft oder Ehepartner und Kinder auf ihre Unterhalts -
pflicht geprüft werden.
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit sollten die Wünsche und Bedürfnisse des Betroffenen im Vorder - grund stehen und nicht die Sorge darum, welche Art der Pflege finanziell möglich ist.
Bewerkstelligt werden kann dies durch eine individuell gestaltbare private Pflegezusatz - versicherung
Welche Möglichkeiten gibt es ?
Pflegetagegeldversicherung
Die Versicherung zahlt im Pflegefall ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe. Das Geld ist frei verfügbar, es kann auch für
pflegende Angehörige oder eine Haushaltshilfe verwendet werden.
Fazit: Für Versicherte, die langfristig sicher die Beiträge aufbringen können und die im Pflegefall neben den gesetzlichen Leistungen Geld zur
freien Verfügung haben wollen.
Pflegekostenversicherung
Die Versicherung erstattet die Pflegekosten bis zu einer bestimmten Höhe im Monat. In den meisten Tarifen verlangt der Versicherer einen Nachweis der Pflegekosten,
daher ist das Geld in erster Linie für die professionelle Pflege geeignet.
Fazit: Preislich vergleichbar mit der Pflegetagegeldversicherung, aber nur sinnvoll, wenn jemand
ausschließlich professionelle Pflege durch einen Pflegedienst oder im Heim finanzieren will.
Pflegerentenversicherung
Die Versicherung zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Das Geld ist frei verfügbar, es kann auch für pflegende Angehörige oder eine Haushaltshilfe verwendet
werden.
Fazit: Von den vier Versicherungsarten die teuerste, aber auch flexibelste Variante. Können Sie zum Beispiel vorübergehend keine Beiträge zahlen, geht die Leistung nicht
komplett verloren. Zudem beinhalten die Verträge zumeist Anspareffekte, so dass ein Kapitalwert entsteht.
Staatliche Förderung Pflege-Bahr
Seit dem 1. Januar 2013 können Bürger eine staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro jährlich für eine private Pflegezusatzversicherung in Anspruch nehmen. Im
Versicherungsfall wird der bei Vertragsabschluss vereinbarte Betrag monatlich an den Versicherungsnehmer ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ausgezahlt.
Fazit: Auch nach der Reform wird die gesetzliche Pflegeversicherung weiter eine „Teilkasko“-Versicherung
bleiben. Für eine ausreichende Absicherung muss selbst vorgesorgt werden. Pflege-Bahr kann eine erste Absicherung sein, wird aber in den wenigsten Fällen
eine weitergehende Vorsorge ersetzen.
Jeder sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen!
Die Beiträge richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang sowie dem Alter und Gesundheitszustand des Antragstellers bei Vertragsschluss. Generell gilt: Je jünger und gesünder der
Antragsteller ist, desto günstiger der Versicherungsschutz.
Beispiel für eine Absicherung im Alter von 40 Jahren
Leistungsfall: Pflegetagegeldversicherung
Anbieter Deutsche Familienversicherung
Leistung 50 Euro Tagessatz
Monatsbeitrag 53,20 Euro
Leistungsfall: Pflegekostenversicherung
Anbieter Continentale Versicherung
Leistung 1,5 fache Pflegekostenbeteilig.
Monatsbeitrag 58,35 Euro
Leistungsfall: Pflegerentenversicherung
Anbieter VOLKSWOHL BUND
Leistung garantiert 1.500 Euro mtl.
Leistung mit Überschusgeteilig. 2.475 Euro mtl.
Monatsbeitrag 78,95 Euro
Leistungsfall: Pflege-Bahr
Anbieter R+V Versicherung
Leistung 20 Euro Tagessatz*
Monatsbeitrag 16,84 Euro
* Abgestufte Leistungen in den jeweiligen Pflegestufen.
Hinweis: Für die gleiche Leistung zahlt ein/e 60-jährige/r Kunde mehr als den
doppelten Monatsbeitrag
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